
Als Dominium (heute Eigentum) wurde im Mittelalter ein Komplex von mehreren Herrschaften und Gütern bezeichnet, die das Vermögen einer Herrschaft bildeten. Die Verwaltung des Vermögens erfolgte in der Regel zentral durch einen Beamten, der in den Quellen meistens als Regent bezeichnet wurde. Nach dem Allgemeinen preußischen Landrecht existierte...
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